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Politisch relevante, merkwürdige und kuriose Kriminalfälle aus dem Leipziger Raum hat der Autor in diesem Pitaval vereinigt, Gerichtsverfahren, die in ihrer Zeit Aufsehen erregt haben und die auch für den Leser heute noch interessant sind. Da stehen neben den großen politischen Prozessen wie dem Hochverratsprozess gegen Bebel und Liebknecht, dem Prozess gegen Leutnant Scheringer, dem Reichstagsbrandprozess oder dem Prozess gegen die Mörder von Kamienna Gora Rechtsfälle, die ein interessantes Licht auf vergangene gesellschaftliche Zustände werfen wie die Prozesse gegen die angebliche Hexe Anna Eve Brost, die Kindesmörderin Maria Nebe oder den „Ehebrecher\" Jonas von Taubenheim. Aber auch kulturhistorisch interessante Streitigkeiten wie „Rowohlt contra Wedekind\" oder „Schumann gegen Wieck\" und Verbrechen wie der Fall des Pfarrers von Poserna oder des Friseurgehilfen Woyzeck sind in diesem Pitaval nicht ausgeklammert.
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Am Sonntag, dem 4. März 1813, fand das Pfarrerdasein des Tinius ein jähes Ende. Wie das Kirchenbuch von Poserna ausweist, bestand seine letzte Amtshandlung in der Trauung der Brautleute Christoph Penndorf und Christiane Haltin. Am Rande der Eintragung im Kirchenbuch findet sich von fremder Hand die Notiz: »Bei dieser Trauung ist der P. Tinius arretiert worden.« Allgemein vertrat man die Auffassung, das Leipziger Polizeiamt, das die Verhaftung veranlasst, und das von Geheimrat von Werthern geleitete Konsistorium, das dem zugestimmt hatte, befänden sich im Irrtum. Superintendent Schmidt beauftragte erst einmal Pfarrer Lommatzsch aus Porsten, die verwaiste Gemeinde Poserna mit zu betreuen; erst ganz allmählich gelangte er zu der Überzeugung, er werde sich wohl doch nach einem neuen Pfarrer umsehen müssen. Im Oktober 1814 hat er den Nachfolger, Clemens Hacker, in sein Amt eingeführt. Zwar saß Tinius noch immer in Untersuchungshaft, doch die gegen ihn vorgebrachten Beschuldigungen wogen schwer: Er stand unter dem dringenden Verdacht, zwei Menschen ermordet zu haben!
Am Montag, dem 8. Februar 1813, hatte Johanna Schmidt, das Dienstmädchen der Briefträgerswitwe Christiane Sophie Kunath, kurz vor neun Uhr in der Polizeidienststelle am Neuen Neumarkt vorgesprochen und folgendes angezeigt: Gegen acht Uhr sei sie ausgeschickt worden, um eine Flasche Wein zu kaufen, und als sie heimkehrte, habe sie Frau Kunath in einer Blutlache liegend aufgefunden. Die Polizisten eilten zum Tatort, um sich der schon Fünfundsiebzigjährigen anzunehmen und den Sachverhalt zu klären. Die Frau lebte noch, konnte jedoch keine wesentlichen Angaben machen. Sie berichtete, ein ihr unbekannter Mann habe sie in Abwesenheit des Dienstmädchens aufgesucht und ihr einen Brief überreicht. Den Brief, am 24. Januar 1813 in Hohendorf ausgestellt, an sie adressiert und von einem Johann Gottfried Bröse unterzeichnet, hatte sie in der Hand. Er enthielt das Ersuchen, dem Aussteller ein Darlehen von 1000 Talern zu gewähren. Als sie dieses Ansinnen zurückgewiesen hatte, war sie von dem Fremden niedergeschlagen worden. Zwei Tage nach dem Überfall, am 10. Februar 1813, starb die alte Frau. Dem ärztlichen Gutachten zufolge trat der Tod ein, weil »der Schädel von fremder Hand mit einem scharfen, abgerundeten und schlagenden Werkzeug zertrümmert worden« sei. Ob dem Täter Geld in die Hand gefallen war, ließ sich nicht klären. Rechtsanwalt Dr. Cnobloch, der die Interessen der Erben vertrat, behauptete, bei dem noch in der Wohnung befindlichen Geld könne es sich unmöglich um alle Ersparnisse der Witwe handeln. Für die Polizei war das vorerst von untergeordneter Bedeutung. Wenn sie des Täters habhaft wurde, musste sich auch die Frage entscheiden lassen, ob hier Mord oder Raubmord vorlag.
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