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 Deutsch Seiten: 623 Erschienen: 2009 Old Shatterhand vor Gericht Die 100 Prozesse des Schriftstellers Karl May "Schmutzliterat", "geborener Verbrecher", "gesinnungsloser Heuchler", "pathologischer Schwindler", "literarischer Dieb" - solcher Art geschmäht kämpfte Karl May in über 100 teilweise spektakulären Prozessen um seine Ehre, war Angeklagter, Kläger, Beklagter oder auch Zeuge. Dies ist kein juristisches Fachbuch, sondern spannende und zugleich wissenschaftlich fundierte Lektüre für alle Karl-May-Freunde und geschichtlich bzw. juristisch interessierten Leser.
Der Jurist Jürgen Seul trug die Fakten in jahrelanger Arbeit zusammen und wertete neben der aktuellen biografischen Karl-May-Forschung alle noch in Archiven auffindbaren Gerichtsakten sowie juristisch relevante Dokumente, Schriftstücke und Zeitungsartikel aus.
Mit einem Vorwort des bekannten Strafrechtsexperten und langjährigen Vorsitzenden der Karl-May-Gesellschaft Prof. Dr. Claus Roxin.
Verlag: Karl-May-Verlag Besucher, die sich für dieses Buch interessiert haben, suchten auch nach:Volksblatt-Prozess, Rudolf Lebius, Prozessschriften, Kahl Affäre, Vorwärts-Konflikte, Wilhelm Kulicke, Wadenbach, Uhrendiebstahl, Der Riesenochsenfrosch, Erkämpftes Glück, Lukullistan,
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Wenn man das umfangreiche Buch über „Old Shatterhand vor Gericht“ gelesen hat, muss man zu der Erkenntnis kommen, dass Karl May außer mit seinem literarischen Werk den größten Teil seiner Lebenszeit mit Prozessen verbracht hat, zum Teil als Angeklagter, Beschuldigter und Beklagter, mehr aber noch als Kläger und Privatkläger. Es ist klar, dass die daraus erwachsene Flut an Prozessmaterialien neben den Selbstbekenntnissen und Briefen des Autors den größten Fundus an biographischen Informationen bietet, über den wir verfügen. Das Aktenmaterial dokumentiert sogar viele Fakten, die nur durch gerichtliche Aussagepichten und Überprüfungen haben gesichert und beweiskräftig festgestellt werden können. Man kann also sagen, dass die hier vorliegende Dokumentation aller sich um Mays Person rankenden Rechtsstreitigkeiten eine der ergiebigsten biographischen Quellen über das Leben des Autors darstellt.
Vieles, was dieses Buch mitteilt, ist schon veröentlicht; anderes hat der Autor selbst recherchiert oder aus dem Archiv des Karl-May-Verlegers erhalten. Auch in der zusammenfassenden Darbietung des veröentlichten Materials liegt ein großes Verdienst. Denn die bereits vorliegenden Veröffentlichungen sind so verschiedenartig, verstreut und zum Teil entlegen, dass es selbst für einen Spezialisten sehr schwierig war, sich im Wirrwarr der Prozesse noch zurechtzunden.
Das alles wird durch die Zusammenfassung des Materials in einer Gesamtdarstellung, durch die Aufteilung in verschiedene Prozesskomplexe und deren weitere Untergliederung dem Leser übersichtlich und dem Forscher benutzbar gemacht.
Dankenswert ist auch, dass wichtige Aussagen und Dokumente in der Regel wörtlich wiedergegeben werden, sodass dem Interpreten authentisches Material zur Verfügung steht.
Überblickt man den Prozesssto im Ganzen, so ergibt sich ein deprimierendes Bild der Alterstragödie Karl Mays. Nicht seine kriminellen Jugendverfehlungen, sondern die Prozesse seiner letzten zehn Lebensjahre haben seine Produktivität beeinträchtigt und schließlich gelähmt. Sie haben auch seine Gesundheit untergraben und seinen körperlichen Verfall und Tod herbeigeführt.
Die Tragik der Vorgänge liegt darin, dass er diese Entwicklung nicht verhindern konnte. Gewiss boten Mays Vergangenheit und auch sein Auftreten als Erfolgsschriftsteller viele Angrispunkte. Aber er hat nach der Zeit seiner Straftaten, die nur einen sehr geringen materiellen Schaden angerichtet hatten, niemandem mehr etwas Böses getan. Er wollte nur in Ruhe an seinem Werk arbeiten können, und gerade dies wurde ihm durch äußere Umstände verwehrt.
Er hat im Kampf um seine Ehre sicher den einen oder anderen Beleidigungsprozess zuviel angestrengt. Aber den zentralen prozessualen Auseinandersetzungen konnte er nicht ausweichen. Er musste die Prozesse gegen Münchmeyer und Fischer führen, wenn er nicht alles Ansehen und alle seine Ansprüche verlieren wollte. Er musste seine Scheidung durchsetzen gegen eine Frau, die ihn zugrunde gerichtet hätte; nur die häusliche Geborgenheit, die ihm seine zweite Ehe vermittelte, hat es ihm ermöglicht, bis zu den Erfolgen seiner letzten Lebensmonate durchzuhalten. Er musste die Meineidsuntersuchung über sich ergehen lassen. Und er musste sich schließlich eines Mannes wie Lebius erwehren; die Enthüllungen und Verunglimpfungen hätten andernfalls zu seiner öentlichen Ächtung geführt.
Bemerkenswert ist, mit welch enormem, niemals resignierendem Energieaufwand May seine Sache verfolgte. Wenn man seine Selbstbekenntnisse, seine Rechtfertigungstexte, seine Prozessschriften, Flugblätter, Leserbriefe, seine brieflichen Stellungnahmen, seine Schriftsätze (er überließ diese vielfach nicht seinen Anwälten) und seine protokollierten Zeugenaussagen einmal in geschlossener Form drucken würde – wozu die im Entstehen begriene historisch-kritische Ausgabe eine gute Gelegenheit bietet –, würde man auf ein mehrtausendseitiges Werk kommen.
Wenn man die Massivität der Angrie und die Vielzahl der Beschuldigungen bedenkt, ist es ebenso bemerkenswert, dass May bei allen Rückschlägen im Einzelnen im Ganzen gesehen juristisch erfolgreich war. Er hat den Münchmeyer-Prozess in drei Instanzen bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Reichsgerichts gewonnen. Das gegen ihn eingeleitete Meineidsverfahren musste trotz irritierender Begleitumstände auf Seiten der Strafverfolgung eingestellt werden. Das Ehescheidungsurteil, das Emma May die Alleinschuld zusprach, konnte sich gegen verschiedene nachträgliche Anfechtungsversuche behaupten. Und die jedes erträgliche Maß überschreitenden Angrie von Lebius konnten durch Mays Sieg bei der Berufungsverhandlung in Moabit erfolgreich beendet werden. Man kann May auch nicht vorwerfen, dass er ein unerbittlicher oder rachsüchtiger Prozessierer gewesen sei: Wenn die Gegenpartei ihre Anschuldigungen zurücknahm, war May jederzeit zu einem Klageverzicht oder Vergleich bereit.
Aber das alles ändert nichts daran, dass hier ein Mensch durch die rücksichtslose Enthüllung längst gesühnter Jugendverfehlungen und durch die erbarmungslose Anprangerung der Legendenbildungen, mit denen May seine schwere Vergangenheit überwinden und seine phantastische Anlage auch im Privaten ausleben wollte, in den Tod getrieben worden ist.
Erst der Landgerichtsdirektor Ehrecke hat im Moabiter Prozess1 das richtige Wort gefunden, als er sagte: „Ein Verbrechen wären doch solche phantastischen Dinge bei einem Dichter nicht, und ich halte Herrn May für einen Dichter.“ Man fragt sich, warum erst dieses spontane Wort, das damals durch die Presse ging und dessen Aufnahme durch den Schriftsteller Robert Müller2 Mays späte Rehabilitation einleitete (durch den Wiener Vortrag vom 22. März 1912), etwas aussprach, was in vertiefter und meinungsbildender Form darzulegen die seriöse Literaturkritik jahrelang versäumt hatte.
Diese wenigen Andeutungen mögen zeigen, dass eine Darstellung von Mays Prozessen, wie sie hier vorliegt, nicht nur für Juristen und nicht einmal nur für May-Leser interessant ist. Denn es wird hier ein menschliches Schicksal verhandelt, das zu vielen weiterführenden Überlegungen Anlass gibt.
Herrn Seul gebührt für seine enorme Arbeitsleistung und dem Karl-May-Verlag für die Veröentlichung und tatkräftige Förderung dieses wichtigen Werkes großer Dank.
Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Claus Roxin
| 1. | Teil: Der Straftäter Karl May
| | | I. | Herkunft und Jugend
| | | II. | Verfehlungen und Straftaten (1859-1864)
| | | 1. | Der Kerzendiebstahl
| | | 2. | Die ‚Meinhold-Aäre‘
| | | 3. | Der Uhrendiebstahl
| | | 4. | Die erste Tatserie
| | | III. | Karl May im Arbeitshaus Schloss Osterstein (1865-1868)
| | | 1. | Der sächsische Strafvollzug
| | | 2. | Karl Mays Arbeitshauszeit
| | | IV. | Verfehlungen und Straftaten (1868-1870)
| | | 1. | Eine gescheiterte Resozialisation
| | | 2. | Die zweite Tatserie
| | | 3. | Die Affäre Wadenbach
| | | V. | Karl May im Zuchthaus Waldheim (1870-1874)
| | | VI. | Resozialisierung durch Schriftstellerei (1874-1878)
| | | VII. | Ermittlungen ‚in Sachen Mord‘ (1878-1879)
| | | VIII. | Karl Mays Kriminalität
| | | 1. | Karl Mays kriminologische Selbstbetrachtung
| | | 2. | Die kriminologische Karl-May-Forschung
| | | 3. | Karl Mays Zurechnungsfähigkeit
| | | 2. | Teil: Prozesse der Aufstiegsjahre
| | | I. | Der literarische Aufstieg (1880-1887)
| | | II. | Zivil- und Strafprozesse (1887-1891)
| | | 1. | Mietschulden, Weinrechnungen und andere Streitigkeiten
| | | 2. | Der Lilié-Prozess
| | | 3. | Der falsche Doktortitel
| | | 3. | Teil: Der Ehescheidungsprozess
| | | I. | Die Weltreise und ihre Folgen
| | | II. | Die Ehescheidung
| | | 1. | Eine Scheidungsreise
| | | 2. | Das Scheidungsverfahren
| | | III. | Ermittlungen in Sachen Ehescheidungsbetrug
| | | 1. | Das erste Ermittlungsverfahren von 1903
| | | 2. | Das zweite Ermittlungsverfahren von 1909
| | | 4. | Teil: Die Verlags-Prozesse
| | | I. | Karl Mays Kolportageromane
| | | II. | Die Adalbert-Fischer-Prozesse
| | | III. | Der erste Münchmeyer-Prozess
| | | IV. | Der Meineidsprozess
| | | V. | Der zweite Münchmeyer-Prozess
| | | VI. | Ein Nebenprozess: Der Fall Wilhelm Kulicke
| | | VII. | Ein böhmischer Prozess
| | | 5. | Teil: Karl May und die Presse
| | | I. | Die Pressekampagne
| | | II. | Die Prozesse im Einzelnen
| | | 1. | Der Beßler-Praxmarer-Auer-Prozess
| | | 2. | Der Expeditus-Schmidt-Prozess
| | | 3. | Der Ansgar-Pöllmann-Prozess
| | | 4. | Der Hock-Heller-Prozess
| | | 5. | Das Meineidsverfahren ./. Ansgar Pöllmann
| | | 6. | Teil: Karl May und Rudolf Lebius
| | | I. | Dresdner Auseinandersetzungen (1904-1905)
| | | II. | Berliner Auseinandersetzungen: Die ersten Jahre (1906-1909)
| | | 1. | Rudolf Lebius wird Gewerkschafter
| | | 2. | Die ‚Vorwärts-Konfikte‘
| | | 3. | Die ‚Kahl-Affäre‘
| | | 4. | Der Fortgang der ‚Vorwärts-Prozesse‘
| | | III. | Erster juristischer Nebenschauplatz: Die Emma-Pollmer-Prozesse
| | | IV. | Der ‚Vernichtungsfeldzug‘ des Rudolf Lebius
| | | 1. | Ein Räuberhauptmann und ‚geborener Verbrecher‘?
| | | 2. | Karl May ./. Rudolf Lebius, Martha Lebius und Hugo Nathanson
| | | 3. | Der Krügel-Prozess
| | | 4. | Strafanzeigen und Haftanträge
| | | V. | Prozesse um Prozessschriften
| | | VI. | Zweiter juristischer Nebenschauplatz: Die Heimatpresse-Prozesse
| | | VII. | Dritter juristischer Nebenschauplatz: Die Lu-Fritsch-Verfahren
| | | 1. | Das ‚Stettiner Verfahren‘
| | | 2. | Das ‚Kötzschenbrodaer Verfahren‘
| | | 3. | Ermittlungen gegen Lu Fritsch
| | | VII. | Prozesse um Leserbriefe
| | | 1. | Der Volksblatt-Prozess
| | | 2. | Der Dresdner Woche-Prozess
| | | VIII. | Das Berufungsverfahren von Moabit
| | | IX. | Epilog zu Rudolf Lebius
| | | Prozess- und Verfahrensregister
| | | Personenregister | |
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